Aktuelle Immobilien

Aktuelle Immobilien

Anwendungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Vertragsbestimmungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Mietern und AFIDA IMMOBIGLIAS SA, Scuol, nachstehend Agentur genannt. Nur Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren, juristische Personen oder Handelsgesellschaften sind berechtigt, Buchungen bei der Agentur zu tätigen.

Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen

Der Vertrag zwischen dem Mieter und der Agentur ist abgeschlossen, wenn er online gebucht ist, oder online bestätigt wurde, oder der von beiden Parteien unterzeichnete Mietvertrag im Besitz des Vermieters, oder wenn die vereinbarte Zahlung beim Vermieter eingetroffen ist. Die Agentur kann die Entgegennahme von Buchungsaufträgen ohne Angabe von Gründen verweigern oder ein entgegengenommener Buchungsauftrag ohne Angabe von Gründen zurückweisen. Bett- und Frotteewäsche werden für die gebuchte Anzahl Personen bereitgestellt. Zusätzliche Sets können in der Agentur gegen Entgelt bezogen werden. Der fällige Betrag in CHF ist gemäss dem jeweiligen Vertrag unter Angabe der Buchungsnummer sowie des
Ankunftsdatums per Banküberweisung zu bezahlen. Der Gesamtpreis inkl. Nebenkosten wie Kurtaxe, Schlussreinigung und allfällige Nebenleistungen sind bis spätestens 60 Tage vor Anreise per Banküberweisung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung kann die Agentur die Buchung zu Lasten der Mieter kostenpflichtig stornieren und das Mietobjekt wieder freizugeben. Bei kurzfristigen Buchungen weniger als 60 Tage vor Anreise ist der Gesamtpreis sofort zu bezahlen. Zahlungen, insbesondere Zahlungen aus dem Ausland, sind ohne Abzug von Spesen und Gebühren zu leisten.

Übergabe des Mietobjektes, Beanstandungen

Das Mietobjekt ist dem Mieter in sauberem und vertragsgemässem Zustand zu übergeben. Sind bei der Übergabe Mängel vorhanden oder ist das Inventar unvollständig, so hat der Mieter dies unverzüglich bei der Agentur zu rügen, ansonsten gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.

Sorgfältiger Gebrauch

Der Mieter verpflichtet sich, das Objekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Das Objekt  darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Kinder ab 2 Jahren gelten als volle Personen. Untermiete ist nicht erlaubt.

 

Jede zusätzliche Person – die ohne Einverständnis der Verwalterin – im Mietobjekt logiert, wird mit CHF 100,-pro Logiernacht abgerechnet. Die Mitnahme eines Hundes ist nur bei den  ntsprechend gekennzeichneten Objekten gestattet. In allen anderen Fällen bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur. Bei Missachtung kann die Nutzung des Objektes untersagt oder Nachgebühr erhoben werden.

Nebenkosten

Die Nebenkosten wie Strom, Heizung, u.s.w. sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, weitere Leistungen wie Vereina-Ticket, Kinderbett, usw. werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Die Nebenkosten bei einigen Objekten (Waschmaschine/Wäschetrockner, u.s.w.) werden am Mietende abgerechnet. Sie sind vom Mieter vor seiner Abreise bar zu bezahlen.

Staatliche Abgaben wie Kurtaxen sind nicht im Mietpreisenthalten. Kurtaxen: Reisen Mieter später als reserviert an oder früher als reserviert ab, besteht kein Anspruch aufeine Reduktion der Kurtaxe für die nicht beanspruchte Zeit.

Rückgabe des Mietobjektes

Am Mietende ist das Mietobjekt in aufgeräumtem Zustand, gründlich und besenrein (siehe separates Merkblatt) gereinigt und zusammen mit dem vollständigen Inventar dem Vermieter bzw. dessen Vertreter zurückzugeben. Bein unterlassener oder ungenügend vorgenommener Endreinigung werden Ihnen pauschal CHF 250.- oder der konkrete Aufwand für die nachträgliche Endreinigung durch die Agentur in Rechnung gestellt.

Weitere Schadenersatzansprüche, z.B. für Nutzungsausfälle, behält sich die Agentur vor. Für Beschädigungen am Mietobjekt und für fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig. Der Mieter istverpflichtet, allfällige Beschädigungen noch vor Abreise der Agentur zu melden und die betr. Entschädigung zu bezahlen.

Annullierung und vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes

Die Agentur bietet allen Gästen, welche direkt gebucht haben (und nicht über eine Plattform), bis Minimum 60 Tage vor der geplanten nreise eine gebührenfreie Umbuchungsmöglichkeit: der Mieter kann das gleiche Objekt zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb desselben Kalenderjahres ab Bestätigung der geplanten Ankunft wieder mieten. Kann das Mietobjekt für die annullierte Zeit zum gleichen Preis anderweitig vergeben werden, so ist der Mieter von der Bezahlung der Miete befreit.

Der Mieter kann unter folgenden Bedingungen vom
Vertrag zurücktreten:

  • mehr als 60 Tage vor Anreise entschädigungslos
  • 60 Tage bis 31 Tage vor Anreise: 50% des gesamten Mietpreises
  • 30 Tage bis Anreise, sowie bei Nichtanreise: 90% des gesamten Mietpreises (ohne Kurtaxe und Schlussreinigung)

 

Für jede Annullation wird zudem eine Stornogebühr von CHF 90.- erhoben.

Im Falle einer vorzeitigen Abreise oder verspäteten Anreise bleibt der Mieter zur vollumfänglichen Zahlung des Mietzinses und der Kurtaxe verpflichtet. Massgebend für die Berechnung der Annullierungskosten ist das Eintreffen der Mitteilung bei der Agentur zu den Bürozeiten, einsehbar unter www.afida.ch Der Mieter hat auch das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für die Agentur solvent und zumutbar sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein.

Höhere Gewalt

Verhindert höhere Gewalt (unvorhersehbare, nicht abwendbare Ereignisse wie die Nicht-Verfügbarkeit des Objektes durch Massnahmen des Eigentümers, etc.), die Vermietung oder deren Fortdauer, ist die Agentur berechtigt, aber nicht verpflichtet, dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenutzer verursacht werden. Das Verschulden wird vermutet. Haben mehrere Mieter den Vertrag unterschrieben, haften sie für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag solidarisch. Werden Schäden nach Rückgabe des Mietobjektes festgestellt, so haftet der Mieter auch für diese.

Haftung der Agentur

Die Agentur steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Die Haftung der Agentur ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für Handlungen und Versäumnisse seitens des Mieters, einschließlich Gäste, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höhere Gewalt oder Ereignisse, welcher der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Beschreibung von Infrastruktur- und touristische Einrichtungen dienen der reinen Information und verpflichten den Vermieter unter keinem Rechtstitel.

Datenschutz

Die Agentur untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz und bearbeitet die Daten entsprechend diesen Vorschriften. Der Vermieter wird die ihm übermittelten Daten speichern (allenfalls bei einem Drittunternehmen) und soweit notwendig an den Schlüsselhalter, usw. übermitteln, damit der Vertrag korrekt erfüllt werden kann. Die Agentur kann den Mieter in Zukunft über seine Angebote informieren. Will der Mieter diesen Dienst nicht erhalten, kann er sich direkt an die Agentur wenden.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen AGB rechtswidrig, ungültig oder anderweitig unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt. Eine solche Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, welche dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nähesten kommt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es ist schweizerisches materielles Recht anwendbar. Der ausschließliche Gerichtsstand ist der Ort der Agentur.

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